Namen und Rechte

SILO in SILO / DIBt

mit Fachbetriebspflicht …

ab 1000 cbm Silo, bzw 
500 cbm Biogas/ Endlager

Technisches Datenblatt:

Glasfaser Laminat / JGS

Polyreith GFK eignet sich zur Beschichtung von Betonflächen, landwirtschaftlichen Siloanlagen, Stall- und Biogas Fermenter /Endlager (JGS) insbesondere als Säureschutz- und Abdichtung auf  Putzflächen- bzw. Stahlbeton Neubau zur Rissüberbrückung bis 0,3 mm .. nach Bedarf über Kreuzlage doppelt laminieren entspr. ca. 0,5 mm DIN 1259 mit sehr hoher Zugfestigkeit.

Technisches Datenblatt:

Emaillith PUR

1K Spezial - Glaslack
Hochleistungs-Kunststoff mit sehr hoher Eindringtiefe für Holz- und zementgebundene Untergründe, insbesondere Beton- und Putzflächen wie z.B. SpaltBodenoder Wandflächen. Streichfertig, schnelltrocknend, hartelastisch.
Technisches Datenblatt:

Technisches Merkblatt unserer Produktion

Anmerkung:

Unsere Silolacke sind grundsätzlich Imprägnierlacke mit sehr hoher Eindringtiefe. Mineralischen Untergrund versiegeln wir bis zu 3 mm.Dies ist der Gesamtschichtstärke von 0,2 mm zuzurechnen, so dass wir in drei Spritzlagen eine ausreichende Schutzschicht erzielen. Für größere Schichtstärken lesen Sie bitte unsere technischen Merkblätter Emaillith FK2 bzw. Siloemaillith SQ33.

 

Technisches Datenblatt:

Pressemitteilungen

JGS Leserbrief:
Neue Vorschriften Güllelager und Silos:
EuGH kippt deutsche Anforderungen für Bauprodukte:

Anwendung der DIN SPEC 91425

In dem Vortrag wurde behauptet, durch die Anwendung der DIN SPEC 91425 – Anforderungen an Leckageerkennungssysteme für allgemein wassergefährdende Stoffe im Bereich der Landwirtschaft – entfalle bei der Errichtung von JGS-Anlagen die Notwendigkeit, bei der Kreisverwaltungsbehörde (KVB) die Zulassung einer Ausnahme im Einzelfall nach § 16 Abs. 3 AwSV zu beantragen.

 

Die Umweltverwaltung hat die hierzu genannten Thesen geprüft und stellt zusammenfassend fest:

 

"Die DIN SPEC 91425 ist keine allgemein anerkannte Regel der Technik und kann einen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis nicht ersetzen. Sie ist für die Fachkundigen Stellen eine weitere geeignete Erkenntnisquelle, um die eingereichten Planunterlagen im Hinblick auf die gleichwertige Funktion und Sicherheit eines Leckageerkennungssystems zu beurteilen und gegebenenfalls nach pflichtgemäßem Ermessen Ausnahmen im Einzelfall erteilen zu können. Aus diesen Gründen liefe eine Beschwerde auf Untätigkeit ins Leere.

Alle einschlägigen umweltministeriellen Schreiben und das LfU-Merkblatt 3.3/1 zur Prüfung und Erteilung von Ausnahmen behalten weiterhin Gültigkeit."

 

Die vollständige Stellungnahme finden Sie in nachfolgendem Umweltministeriellen Schreiben (UMS) vom 28. November 2019 - "Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen; DIN SPEC 91425, Bedeutung und Anwendung":

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